Umsetzung der 1. BVG-Revision: dritte und letzte Etappe
Der Bundesrat hat Verordnungsänderungen verabschiedet, die darauf abzielen, den Begriff der beruflichen Vorsorge zu definieren sowie den Einkauf von Versicherungsjahren zu regeln. Weitgehend wird mit den Änderungen die aktuelle Praxis auf Verordnungsstufe verankert. Das Mindestalter für den Rentenvorbezug in der 2. Säule wird bei 58 Jahren festgelegt. Im Rahmen von betrieblichen Restrukturierungen, bei Berufen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nur bis zu einem bestimmten Alter ausgeübt werden dürfen, und während einer Übergangsfrist bleibt ein früherer Bezug von Altersleistungen möglich.
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