Sieg für die Stadt Uster
Streit um Autoabbruchunternehmen
Im langjährigen Streit zwischen Uster und zwei Autoabbruchunternehmen hat das Bundesgericht endgültig zugunsten der Stadt entschieden und eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der G. Roos AG abgewiesen. Eine schriftliche Begründung des einstimmig gefällten Urteils der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung liegt noch nicht vor.
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