Das Baugerüst als bewegliche Sache
Der Gerüstbauer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Eintrag eines Bauhandwerkerpfandrechts, wenn der Bauherr seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das hat das Bundesgericht entschieden, womit es erstmals eine höchstrichterliche Antwort auf die in der Rechtslehre umstrittene Frage gegeben hat.
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