Berufsbewilligung zu Recht entzogen
Arzt hätte keine Männer in den Freitod begleiten dürfen
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat einem 69-jährigen Kinderarzt die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung zu Recht entzogen, nachdem er zwei Männern Suizidhilfe geleistet hatte.
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