Fahrlässige Tötung, nicht Körperverletzung
Herztod zwei Wochen nach Verkehrsunfall
Wer mit dem Auto einen herzkranken Fussgänger anfährt und verletzt, der zwei Wochen später an einem Infarkt stirbt, ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bestrafen, sondern wegen fahrlässiger Tötung.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire