Verzicht auf Einsprachen – Eintragung im Grundbuch nicht möglich
Ein Verzicht auf Einsprachen gegen Zonenänderungen und Bauprojekte auf dem Nachbargrundstück, kann nicht in der Form einer Grunddienstbarkeit vereinbart und ins Grundbuch eingetragen werden. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, laut dem die Einsprachebefugnis sich nicht aus dem Grundeigentum ableitet, sondern durch das öffentliche Recht bestimmt wird.
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