Punktueller Reformbedarf des Scheidungsrechts
Bundesrat veröffentlicht Bericht über Umfrage bei Fachleuten
Eine umfassende Revision des Scheidungsrechts ist nicht erforderlich, es besteht aber punktueller Reformbedarf. Dies geht aus dem Bericht über eine Umfrage zum Scheidungsrecht hervor, den der Bundesrat am 29. Juni 2005 veröffentlicht hat.
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