MWST: Beginn der Steuerpflicht für Rauchgaskontrollen
Praxismitteilung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer ESTV vom 8. Juli 2005
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Praxismitteilung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer ESTV vom 8. Juli 2005. Laut der von ihr publizierten Praxisänderung gilt die Durchführung von Rauchgaskontrollen ab dem 1. Juli 2005 nicht mehr als hoheitliche Tätigkeit. Sie unterliegt ab diesem Datum neu für alle Leistungserbringer der Steuer zum Normalsatz.
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