FFE ohne Psychiater
Keine Begutachtung bei Heimeinweisung eines Kindes
Für die Heimeinweisung eines verhaltensauffälligen Kindes ist der Beizug eines Psychiaters nicht in jedem Fall erforderlich. Die bei der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) verlangte Begutachtung ist laut Bundesgericht nur dann zwingend anzuordnen, wenn eine anstaltspsychiatrische Betreuung in Betracht gezogen wird.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire