Kein freies Geleit für Adamow
Bundesstrafgericht ging von falschem Sachverhalt aus
Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Bundesstrafgerichts aufgehoben, das die Entlassung des früheren russischen Atomministers Adamow aus der Auslieferungshaft angeordnet hatte. Die Voraussetzungen für freies Geleit sind nicht erfüllt, weshalb nun weitere Einwände gegen die Inhaftierung zu prüfen sind.
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