Aus für Berner Beleuchtungsabgabe
Verfassungswidrige Diskriminierung der Grundeigentümer
Die in der Stadt Bern seit den dreissiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts von den Grundeigentümern erhobene Beleuchtungsabgabe verstösst gegen das in der Bundesverfassung verankerte Gebot der Rechtsgleichheit (Art. 8).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire