Streit um elterliche Sorge
Kinder ab dem sechsten Altersjahr sind anzuhören
Bei der Regelung der elterlichen Sorge sind Kinder grundsätzlich ab dem vollendeten sechsten Altersjahr und unter besonderen Umständen ausnahmsweise auch schon in etwas jüngerem Alter vom zuständigen Gericht anzuhören.
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