Überholtes Betriebsreglement
Fluglärmgegner ohne Erfolg
Das Bundesgericht hat mehrere gegen die von Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 31. Mai 2001 verfügte Genehmigung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich gerichtete Beschwerden abgewiesen, soweit sie nicht inzwischen gegenstandslos geworden sind.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire