Rechtshilfe gegen al-Kaida
Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt
Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit einem Rechtshilfeersuchen aus Frankreich, bei dem es um mutmassliche Geldwäscherei zugunsten von al-Kaida geht, gegenüber zwei Gesellschaften in der Schweiz den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
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