Vermögensabhängige Tempobusse
Multimillionär zahlt 15´000 Franken
Ein hohes Vermögen des Täters muss bei der Bussenbemessung berücksichtigt werden. Beschwert hatte sich ein Autolenker, der vom Urner Obergericht für eine (toleranzbereinigte) Tempoüberschreitung von 36 km/h wegen grober Verkehrsregelverletzung mit 15´000 Franken gebüsst worden war.
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