Partikelfilter-Obligatorium mit Löchern
Widerspruch im Neat-Entscheid des UVEK
Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Kantons Uri abgewiesen, mit der durchgesetzt werden sollte, dass auf der Neat-Baustelle Erstfeld/Gotthard Nord alle Baumaschinen mit Partikelfilter-Systemen ausgerüstet werden müssen. Damit dürfen dieselbetriebene Baumaschinen mit einer Leistung von weniger als 18 kW ohne Partikelfilter eingesetzt werden. Auf eine Beschwerde der Gemeinde Erstfeld ist das Bundesgericht gar nicht eingetreten.
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