Einsprache per E-Mail
Frist zur Verbesserung ansetzen
Das Bundesgericht wirft der Obergerichtskommission des Kantons Obwalden überspitzten Formalismus vor, weil es einem Beschuldigten, der eine Einsprache gegen einen Strafbefehl per E-Mail erhoben hatte, keine Nachfrist zur Verbesserung seiner Eingabe angesetzt hatte. Das Verhöramt machte geltend, die fragliche E-Mail sei gar nie eingegangen.
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