Jusletter

Praktische Verfahrensfragen bei Inanspruchnahme der Bonusregelung

  • Auteur-e: Patrick Sommer
  • Domaines juridiques: Droit des cartels
  • Proposition de citation: Patrick Sommer, Praktische Verfahrensfragen bei Inanspruchnahme der Bonusregelung, in : Jusletter 17. Oktober 2005
Mit der Möglichkeit der Verhängung direkter Sanktionen wurde im revidierten Kartellgesetz zugleich auch eine Bonusregelung eingeführt. Damit sollen Unternehmen, welche bei der Aufdeckung eines kartellrechtlich unzulässigen Verhaltens mitwirken, in den Genuss eines vollständigen oder teilweisen Erlasses der Sanktion kommen. Der vorliegende Beitrag soll die praktischen Verfahrensfragen erörtern, welche sich im Zusammenhang mit der Bonusregelung stellen. Allfällig betroffene Unternehmen müssen bei Inanspruchnahme der Bonusregelung eine Abwägung der Chancen und Risiken der Offenlegung von Informationen und Beweismitteln gegenüber den Wettbewerbsbehörden vornehmen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Grundlagen der Bonusregelung
  • 1. Direkte Sanktionen nach revidiertem Kartellgesetz
  • 2. Bonusregelung nach revidiertem Kartellgesetz
  • 3. Zielsetzung der Einführung der Bonusregelung
  • 4. Inanspruchnahme der Bonusregelung
  • 4.1. Allgemein
  • 4.2. Mündliche Anzeige
  • 4.3. Anonyme Anzeige
  • 5. Marker-System
  • 6. Sanktionserlass
  • 6.1. Vollständiger Sanktionserlass
  • 6.2. Teilweiser Sanktionserlass
  • II. Probleme der Bonusregelung
  • 1. Probleme des Marker-Systems
  • 2. Transparenz des Verfahrens um Reduktion der Sanktion
  • 3. Risiko von Schadenersatzklagen
  • 3.1. Publizitätswirkung der Inanspruchnahme der Bonusregelung
  • 3.2. Verzicht auf Publikation der Ergebnisse des Verfahrens
  • III. Folgerungen für Unternehmen
  • 1. Risikomanagement des Unternehmens
  • 2. Vorbereitungshandlungen des Unternehmens
  • 3. Schlussfolgerungen

Aucun commentaire

Es gibt noch keine Kommentare

Votre commentaire sur cet article

Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.