Jusletter

Internationalrechtliche und landesrechtliche Ansatzpunkte zur Kritik gewisser Bestimmungen der 5. IV-Revision

Anhang zur Kurzstudie «Wirksamkeit und Wirkung ausgewählter Massnahmen im Rahmen der fünften IV-Revision»

  • Auteur-e: Edgar Imhof
  • Domaines juridiques: Assurance maladie et accidents. Assurance invalidité
  • Proposition de citation: Edgar Imhof, Internationalrechtliche und landesrechtliche Ansatzpunkte zur Kritik gewisser Bestimmungen der 5. IV-Revision, in : Jusletter 24. Oktober 2005
Der Aufsatz beschreibt zuerst die Grundstruktur der Neuerungen, welche die Botschaft zur 5. IV-Revision vorschlägt. Sodann werden einige Vorschläge insb. unter internationalrechtlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Dabei wird die Pflicht zur entschädigungslosen Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen qua Frühinterventionsmassnahmen anhand des Verbots der Zwangs- und Pflichtarbeit untersucht und die Verschärfung des Begriffs der zumutbaren Eingliederungsmassnahmen und der zugehörigen Sanktionen auf ihre Vereinbarkeit mit dem ATSG und dem ILO-Recht überprüft. Der geplante Ausschluss von nicht unumkehrbar invaliden Personen von der Entstehung des Rentenanspruchs – er soll revisionsweise auch auf laufende Renten angewandt werden – ist an der Eigentumsfreiheit, am Regressionsverbot und am Diskriminierungsverbot zu messen. Eine Zusammenfassung dieser Inhalte findet sich zudem in der Kurzstudie von Kurt Pärli, Wirksamkeit und Wirkung ausgewählter Massnahmen im Rahmen der fünften IV-Revision, welche ebenfalls in Jusletter 24. Oktober 2005 veröffentlicht ist.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Wesentliche Merkmale der 5. IV-Revision und Gegenstand dieses Gutachtensteils
  • II. Darstellung der vorliegend relevanten IVG-Neuerungen
  • 1. FRI-Massnahmen im Verhältnis zu den Eingliederungsmassnahmen – inhaltliche Übereinstimmung und wichtige Differenzen
  • 2. Verdeutlichte und verschärfte Zumutbarkeit von Massnahmen und Sanktionen
  • 3. Erschwerter Rentenzugang und weitere Änderungen
  • III. Bewertung verschiedener Neuerungen der 5. IV-Revision insbesondere unter internationalrechtlichen Gesichtspunkten
  • 1. Zwang zur Teilnahme an FRI-Beschäftigungsprogrammen, ohne dass ein Taggeld ausbezahlt würde
  • a) Die geplante Rechtsänderung
  • b) Die Verbote der Zwangs- und Pflichtarbeit in völkerrechtlichen Verträgen und in der Bundesverfassung
  • c) Zusammenfassung und Schlussfolgerung
  • 2. Zumutbare berufliche Eingliederungsmassnahmen für Personen mit Behinderungen/ Sanktionen
  • a) Die geplante Rechtsänderung
  • b) Die relevanten internationalen Rechtstexte, insbesondere der ILO
  • c) Der Begriff der behinderten Person hinsichtlich der beruflichen Rehabilitation und der Begriff der beruflichen Rehabilitation
  • d) Die Eingliederung entsprechend den Fähigkeiten der behinderten Person als Zweck der beruflichen Massnahmen/Zumutbarkeit von Eingliederungsmassnahmen
  • e) Die bisherige schweizerische Rechtslage
  • f) Die Sanktionsbestimmung in Art. 32 Buchst. f ILO-Konvention Nr. 128 im Verhältnis zu derjenigen in Art. 21 Abs. 4 ATSG und jener in Art. 7-7b revIVG
  • aa. Art. 32 ILO-Konvention Nr. 128
  • bb. Art. 21 Abs. 4 ATSG
  • cc. Art. 7-7b revIVG
  • g) Die ILO-konforme bundesdeutsche Rechtslage/ Ein Vorschlag zu einer ILO-konformen Änderung von Art. 7a revIVG
  • h) Exkurs: Ein Blick auf die Zumutbarkeit von AVIG-Beschäftigungsprogrammen und die Frage ihrer Völkerrechtskonformität
  • aa. Grund und Zweck des Vergleichs
  • bb. Art. 20 f. ILO-Konvention Nr. 168
  • cc. Art. 30 Abs. 1 Buchst. d AVIG i.V.m. Art. 16 AVIG und Art. 64a AVIG
  • dd. Schlussfolgerung
  • i) Die Frage des Rechtsschutzes im Rahmen von FRI- und INTE-Massnahmen
  • 3. Leistungsabbau, insbesondere die Aufhebung des Rentenanspruchs für nicht unumkehrbar invalide Personen
  • a) Die wichtigsten vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
  • b) Keine internationalrechtliche Definition des Begriffs der Invalidität
  • c) Das Regressionsverbot aus Art. 2 Abs. 1 UN-Pakt I in Verbindung mit dem Recht auf Soziale Sicherheit in Art. 9 UN-Pakt I 
  • d) Diskriminierender Ausschluss von nicht unumkehrbar Invaliden, insbesondere von allenfalls therapierbaren psychisch invaliden Personen, aus dem Rentensystem
  • e) Die Frage der EMRK-Konformität der Aufhebung eines Teils der laufenden Renten aufgrund der gesetzlichen Neuerung in Art. 28 Abs. 1 revIVG
  • 4. Einbezug der Sozialpartner, nicht aber der Behindertenverbände in die Aufsichtskommission nach Art. 64b revIVG

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