Der Schutz technischer Massnahmen im Rahmen der Revision des Urheberrechts
Zusammenfassung des Referats von Carlo Govoni an der Tagung für Informatik und Recht 2005
An der Tagung für Informatik und Recht referierte Carlo Govoni, Leiter der Abteilung Urheberrecht im Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, über den rechtlichen Schutz der Digital Rights Management-Systeme (DRMS). Dabei differenzierte er zwischen Schutzsystemen, die sich auf urheberrechtlich geschützte und solche, die sich auf ungeschützte Inhalte beziehen. Er erläuterte die internationalen und europäischen Vorgaben und die Umsetzung ins schweizerische Recht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der rechtliche Schutz von DRMS ausserhalb des Urheberrechts
- 2. Der rechtliche Schutz von DRMS im Urheberrecht
- 2.1 Internationale Vorgaben
- 2.2 Der DRMS-Schutz im Vorentwurf
- 2.3 Probleme des urheberrechtlichen Schutzes von DRMS
- 2.4 Lösungsansätze
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire