Rechtliches zu Sars
Was erlaubt das Epidemiegesetz?
Als im Frühling 2003 die Gefahr bestand, dass die Lungenkrankheit Sars in die Schweiz eingeschleppt wird, durfte der Bundesrat von ausserordentlichen Umständen ausgehen und gestützt auf Art. 10 des Epidemiegesetzes an Stelle der Kantone die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung anordnen.
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