Bachelor nicht berufsqualifizierend
Urteil (2 K 5689/04) des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. August 2005
Der Bachelor of Law (LL.B.) ist gemäss dem vorliegend im Volltext wiedergegebenen Urteil 2 K 5689/04 des Hamburger Verwaltungsgerichts vom 30.8.2005 kein berufsqualifizierender Abschluss. Der Titel befähige nicht zur Aufnahme eines juristischen Berufs. In Deutschland seien nach wie vor zwei juristische Staatsexamen Voraussetzung, um auf dem Berufsmarkt als Jurist eine Anstellung finden zu können. Die Frage stellte sich im Zusammenhang mit der Dauer der Gewährung von Ausbildungsförderung (Stipendien).
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