Für Alleinerziehende und Verheiratete – gleicher Steuertarif
Es ist zwar verfassungswidrig, Einelternfamilien und Zweielternfamilien nach dem exakt gleichen Tarif zu besteuern, doch müssen die Kantone dies gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts tun, weil eine Mehrheit im Parlament das bewusst und unmissverständlich so ins Steuerharmonisierungsgesetz geschrieben hat.
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