Umstrukturierungen im Versicherungsbereich
Am 1. Januar 2006 tritt das neue Versicherungsaufsichtsgesetz mit Aufsichtsverordnung in Kraft. Mit Bezug auf künftige Umstrukturierungen stellen sich damit Fragen des Verhältnisses zwischen dem Fusionsgesetz und der sektorspezifischen Regulierung. Der Beitrag kommt zum Schluss, dass der Übergang von Versicherungsportfolios im Rahmen einer Fusion, Umwandlung oder Spaltung keine versicherungsrechtliche Bestandesübertragung darstellt, d.h. lediglich bei der fusionsgesetzlichen Vermögensübertragung eine entsprechende Bewilligung durch die Versicherungs-Aufsichtsbehörde einzuholen ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Beurteilung der einzelnen Umstrukturierungsvorgänge
- 2.1. Umwandlungen
- 2.2. Fusionen
- 2.3. Spaltungen
- 2.4. Vermögensübertragung
- 3. Folgerungen
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