Trotz fehlendem Geländer kein Werkmangel
Sturz beim Hauseingang
Das Bundesgericht hat die Schadenersatzansprüche eines Klägers abgewiesen, der beim Verlassen eines Privathauses auf eine neben dem Zugang zum Haus rund einen Meter tiefer liegende Garageeinfahrt gefallen war und sich dabei den Arm gebrochen hatte.
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