Revision des Lebensmittelrechts: Anpassung ans EG-Recht und Verbesserung der Übersichtlichkeit
Der Bundesrat hat ein Revisionspaket zur Übernahme des EG-Hygienerechts verabschiedet. Ab 1. Januar 2006 wird sowohl für die EU-Mitgliedstaaten als auch für Drittstaaten, die Lebensmittel in die EU exportieren wollen, das revidierte EG-Hygienerecht gelten. Gleichzeitig erhält das Lebensmittelverordnungsrecht eine neue Struktur.
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