Streit um den Rechberggarten geht in eine weitere Runde
Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt
Die zuständigen Behörden in Zürich haben bei der Erteilung der Baubewilligung für die Sanierung und Restaurierung des Rechberggartens gegenüber der Schweizerischen Gesellschaft für Gartenkultur (SGGK) den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire