Rasse als Kriterium – Bewilligungspflicht für gefährliche Hunde im Baselbiet
Eine Bewilligungspflicht für bestimmte gefährliche Hunderassen ist zwar «nicht unbedenklich», doch ist die Rasse auch nicht «ein zum Vornherein verfehltes und geradezu willkürliches Abgrenzungskriterium». Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, das noch vor dem tragischen Pitbull-Angriff auf ein Kind in Oberglatt verfasst worden war.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire