Swissair-Töchter müssen zahlen
Frühpensionierungen abgedeckt
Das Bundesgericht hat bei Frühpensionierungen, die zu Beginn der neunziger Jahre im Zusammenhang mit der Konzentration der Aktivitäten des Swissair-Konzerns auf den Flughafen Zürich erfolgt waren, zwei wichtige Pilotentscheide gefällt. Danach müssen Gate Gourmet Switzerland Sàrl und SR Technics Switzerland anstelle der zahlungsunfähigen SAirGroup für die Finanzierung der Frühpensionierungen aufkommen, bis die Betroffenen das ordentliche Rentenalter erreichen.
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