Recht auf Notweg zum Schlaf im Stroh
Existenzsicherndes Zusatzeinkommen
Das Bundesgericht hat die Ausdehnung eines Notwegrechts zugelassen, damit der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs im Kanton Zug «Schlafen im Stroh» für Touristen anbieten und so ein existenzsicherndes Einkommen erzielen kann.
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