Schwerverkehrsabgabe auf Anhängern
Fehlende manuelle Erfassung strafbar
Ein Lastwagenfahrer, der im Erfassungsgerät Tripon einen mitgeführten Anhänger nicht manuell deklariert, kann wegen fahrlässiger Verletzung der Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe gebüsst werden (Art. 17 und 20).
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