Tücken des Dopingstatuts für zurückgetretene Athleten
Athleten, welche nach ihrem Rücktritt ins Wettkampfgeschehen eingreifen wollen, stolpern verschiedentlich über Art. 5.2 des Doping-Statuts von Swiss-Olympic. Der comebackwillige Sportler muss nachweisen, dass er zuvor während mindestens eines Jahres erneut im Doping-Kontroll-Pool registriert war. Prominenteste Opfer waren die Triathletin Magali Di Marco Messmer, welche nach der Babypause nicht an Qualifikationsrennen für die Olympischen Spiele 2004 teilnehmen durfte und kürzlich der Skirennfahrer Didier Plaschy, dem vorerst der Wiedereinstieg in den Weltcup verwehrt blieb. Aus rechtlicher Sicht ist die Bestimmung problematisch.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Rechtsnatur der Dopingregeln
- 1.1. Der World Anti Doping Code (WADC)
- 1.2. Das Swiss-Olympic Doping Statut (SODS)
- 2. Sinn und Zweck der Wiedereinstiegsregel nach Art. 5.2 SODS
- 2.1 Der Kontroll-Pool in der Praxis
- 3. Schwächen von Art. 5.2 SODS
- 3.1 Persönlichkeitsrecht und Kartellrecht
- 3.1.1 Einwilligung des Verletzten
- 3.1.2 Überwiegendes privates oder öffentliches Interesse
- 3.1.3 Gleichbehandlungsgebot
- 3.2 Verhältnismässigkeit und Gleichbehandlung: Der Kontroll-Pool im Allgemeinen
- 3.3 Verhältnismässigkeit und Gleichbehandlung: Art. 5.2 SODS im Besonderen
- 3.4 Ungleichbehandlung im Vergleich mit Athleten verschiedener Sportarten
- 3.5 Ungleichbehandlung im Vergleich mit ausländischen Athleten
- 3.6 Organisatorische Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit dem Kontroll-Pool
- 3.7 Sanktionsmöglichkeiten bei einem Verstoss gegen Art. 5.2 SODS
- 4. Schlussfolgerung
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