24. April 2006

Text

Liebe Leserinnen und Leser

Lorenz Engi und Katrin Ehrensperger beschäftigen sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen humanitäre Interventionen zulässig sind. Sie erörtern dabei v.a. die Bedeutung und Abwägung zweier völkerrechtlicher Leitprinzipien: auf der einen Seite das Gewaltverbot i.V.m. den Grundsätzen der Souveränität und der Nichteinmischung, auf der anderen Seite der Schutz der Menschenrechte.

Was darf sich eine Gewerkschaft im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen erlauben? Und wann kann sie für einen allfälligen Schaden belangt werden? Das Bundesgericht hat sich in BGE 132 III 122 mit diesen Fragen befasst. Dr. Giacomo Roncoroni und PD Dr. Felix Schöbi analysieren den Entscheid. Sie kommen zum Schluss: «In Zukunft resultiert daraus für die Gewerkschaften eine zusätzliche Verschärfung der Haftung.»

Dr. iur. Roland Pfäffli widmet sich Kirchen-, Turm- und Kuhglocken sowie weiteren Lärmimmissionen. Anlass bilden diverse aktuelle Urteile des Bundesgerichts, die er in seinem Beitrag kurz bespricht und um Hinweise auf einige ältere Urteile ergänzt.

Lukas Friedli geht der Frage nach, ob und inwieweit Fotografien nach dem Schweizer Urheberrecht zitiert werden können.

Prof. Dr. Thomas Gächter rezensiert «Verwaltungsrecht. Eigenheit und Herkunft» von Prof. Dr. Markus Müller («Rezension: Verwaltungsrecht - oder: Eine Reise nach Paris lohnt sich immer!»).
 
Matthias Steiner berichtet von seinen Erfahrungen während eines Auslandsemesters an der Universität Nijmegen (NL).

Mit besten Grüssen

 
Nils Güggi

PS: In der Datenbank «Urteile ab 2000» des Bundesgerichts finden sich immer mehr Urteile. Das effiziente Suchen darin wird immer wichtiger. Seit heute bietet «Lawsearch - Urteile ab 2000» die Möglichkeit zur Recherche und Navigation in diesen Urteilen. Der Service ist bis auf weiteres kostenlos. Vgl. http://a2000.le.lawsearch.ch  sowie - für einen Kurzbeschrieb - das Inserat weiter unten.

Sind humanitäre Interventionen zulässig? – Völker- und Europarecht AKTUELL
Lorenz Engi
Lorenz Engi
Katrin Ehrensperger
Katrin Ehrensperger
Das Problem der humanitären Intervention gehört zu den umstrittensten des gegenwärtigen Völkerrechts. Die Frage eines gewaltsamen Eingreifens zum Schutz der Menschenrechte stellt sich in Bezug auf verschiedene Konfliktlagen der Gegenwart und der jüngeren Vergangenheit. Der vorliegende Beitrag stellt die völkerrechtlichen Grundlagen der humanitären Intervention dar und entwickelt einen Vorschlag zur Beurteilung der Rechtmässigkeit eines solchen Handelns.
Arbeitskampf und Haftung
Giacomo Roncoroni
Giacomo Roncoroni
Felix Schöbi
Felix Schöbi
Im Frühling 2001 demonstriert die Gewerkschaft X gegen das Ausscheiden des Arbeitgebers Y aus dem Gesamtarbeitsvertrag, wobei es zu Sachbeschädigungen und Betriebsstörungen kommt. Der Arbeitgeber belangt in der Folge die Gewerkschaft und verschiedene Gewerkschaftsfunktionäre auf Schadenersatz. Die folgende Besprechung setzt sich kritisch mit dem Urteil des Bundesgerichts auseinander, das dem Arbeitgeber im Grundsatz Recht gegeben und eine Schadenersatzpflicht der Gewerkschaft bejaht hat (BGE 132 III 122). Die hauptsächlichen Themen sind: die Tragweite der Friedenspflicht, wenn der Arbeitgeber aus dem vertragsschliessenden Verband austritt, Mängel bei der Organisation einer von Dritten gestörten Demonstration, der Ersatz reiner Vermögensschäden und die solidarische Haftung von Gewerkschaft und Gewerkschaftsfunktionären.
Die Kirchenglocken und andere Lärmimmissionen
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Es gibt keinen absoluten Anspruch auf Ruhe; vielmehr sind geringfügige, nicht erhebliche Störungen hinzunehmen. In der letzten Zeit mussten sich die Gerichte oft mit Lärmimmissionen von Kirchenglocken befassen. In der Regel ist hier das öffentliche Interesse am Beibehalten einer alt hergebrachten Tradition höher zu werten als das Ruhebedürfnis der Nachbarn. Wie der Einzelfall beurteilt wurde, wird im nachfolgenden Aufsatz erläutert, welcher sich zudem auch mit anderen Urteilen zu Lärmimmissionen befasst.
Gibt es das Bildzitat im schweizerischen URG?
Lukas Friedli
Lukas Friedli
Gleich wie ein Text kann auch eine Fotografie nach Art. 25 URG zitiert werden. Weil die Fotografie regelmässig nur als Ganzes zitiert werden kann, sind die Grenzen des Zulässigen schnell erreicht. Wann und in welchem Umfang ein Zitatrecht auch an Fotografien besteht, ergründet dieser Artikel.
Rezension: Verwaltungsrecht – oder: Eine Reise nach Paris lohnt sich immer!
Thomas Gächter
Thomas Gächter
Markus Müller, Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern, beschreibt in seinem kompakten und originellen Buch «Verwaltungsrecht. Eigenheit und Herkunft» die charakteristischen Züge des Verwaltungsrechts. Studierenden erleichtert das Werk den Zugang zu einem komplexen Rechtsgebiet, Praktikern erschliesst es auf wenig Raum vertiefende Perspektiven.
Erfahrungsbericht Erasmus/Sokrates-Semester in Nijmegen (NL)
Matthias Steiner
Matthias Steiner
Immer mehr Studierende nutzen die Möglichkeit eines Auslandsemesters an einer anderen europäischen Universität. Der folgende Beitrag berichtet über die Erfahrungen eines Jura-Studenten der Universität Bern, der im Rahmen des Programms «Erasmus/Sokrates» ein Semester an der Universität Nijmegen in den Niederlanden absolviert hat.
Verbotene Schenkkreise
Peter Josi
Peter Josi
Sogenannte Schenkkreise fallen unter das Lotteriegesetz und die entsprechenden Strafbestimmungen. Strafbar macht sich allerdings nur, wer einen Schenkkreis gründet oder Durchführungshandlungen vornimmt.
Suva mit Video-Auge
fel.
fel.
Sofern in einem Streit darüber, ob ein Unfall bleibende Gesundheitsschäden ausgelöst hat oder nicht, die Haftpflichtversicherung das Opfer durch einen Privatdetektiv überwachen lässt, darf die Suva die aus der Überwachung stammenden Ermittlungsberichte und Videobänder als Beweismittel verwenden.
Des Apothekers Hausmittelchen
fel.
fel.
Die in Apotheken oder Drogerien abgegebenen sogenannten Hausspezialitäten sind laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht generell von der heilmittelrechtlichen Zulassungspflicht ausgenommen.
Aufschub nicht gemeldeter Massenentlassungen
Peter Josi
Peter Josi
Unterlässt der Arbeitgeber bei einer Massenentlassung die Anzeige ans Arbeitsamt, kann die Beendigung der Arbeitsverträge laut Bundesgericht aufgeschoben werden. Bis zu welchem Zeitpunkt, bestimmt sich nach den Umständen des konkreten Falls.
Lausanne spricht Machtwort in Kompetenzgerangel
Peter Josi
Peter Josi
Tritt die Strafkammer des Bundesstrafgerichts auf eine Anklage der Bundesanwaltschaft (BA) nicht ein, weil die Sache nach ihrer Meinung nicht in die Bundesgerichtsbarkeit fällt, kann dagegen Nichtigkeitsbeschwerde ans Bundesgericht erhoben werden.
Fünf Jahre und drei Monate Zuchthaus für einen Raser
Peter Josi
Peter Josi
Das Obergericht des Kantons Zürich hat einen Raser, der einen Unfall mit Todesfolge verursacht hatte, zu Recht wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt.
«BSA» sind die Architekten
Peter Josi
Peter Josi
Der Softwarehersteller/Verband Business Software Alliance Inc. darf das Kürzel BSA in der Schweiz nur mit einem Zusatz verwenden.
Auftrag zur Vorbereitung der Revision des UVG
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat den Bericht des EDI zum Immobiliengeschäft der SUVA und den Bericht der Expertenkommission zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes zur Kenntnis genommen. Ausgehend von den Empfehlungen dieser Berichte hat der Bundesrat dem EDI den Auftrag erteilt, bis nach der Sommerpause zwei Vernehmlassungsvorlagen zur Revision des UVG vorzubereiten.
Schweizer Versicherungsaufsicht kooperiert mit der EU
Jurius
Jurius
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat mit Versicherungsaufsichtsbehörden der meisten Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums Vereinbarungen zur administrativen Zusammenarbeit abgeschlossen.
Fortschritte bei der Rollenklärung zwischen Polizei und Armee
Jurius
Jurius
Die im Juni 2005 geschaffene Plattform des VBS und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat erste Ergebnisse hervorgebracht: Es besteht Einigkeit darüber, wie die zivile Führung im Bereich der Inneren Sicherheit wahrgenommen werden soll und nach welchen Grundsätzen subsidiär die Armee beigezogen werden kann. Zudem wurden die unterschiedlichen Auffassungen über die Dienstbefreiung von Polizeiangehörigen durch eine Verordnungsänderung beigelegt.
EMRK: Bundesrat unterstützt die Aufhebung von Bundessteuerbestimmungen
Jurius
Jurius
Der Bundesrat misst der Einhaltung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) durch das schweizerische Steuerrecht eine hohe Priorität bei. Er befürwortet daher die im Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die eine Übereinstimmung mit den in der EMRK verankerten Verfahrensgarantien ermöglichen.
Neulancierung der Betäubungsmittelgesetzrevision
Jurius
Jurius
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist auf die von einer Subkommission ausgearbeitete Vorlage zur Teilrevision des BetmG eingetreten und hat die Detailberatung begonnen.
Datenbank der Bundessubventionen
Jurius
Jurius
Das EFD macht der Öffentlichkeit eine aktualisierte und erweiterte Ausgabe der Subventionsdatenbank zugänglich. Die Datenbank enthält detaillierte Angaben zu 375 Subventionen. Im Jahr 2005 beliefen sich die Subventionen auf insgesamt 32,15 Milliarden; sie beanspruchten damit rund 60% der Ausgaben des Bundes.
Informationsaustausch zwischen SRO und Kontrollstelle GwG betreffend Anschlüsse, Ausschlüsse und Austritte von Finanzintermediären
Jurius
Jurius
Die Kontrollstelle GwG hat am 18. April 2006 ihr Rundschreiben RS 2006/1 vom 10. April 2006 über den Informationsaustausch zwischen den SRO und der Kontrollstelle betreffend Anschlüsse, Ausschlüsse und Austritte von Finanzintermediären veröffentlicht. RS 2006/1 ersetzt die noch verbleibenden Informationsschreiben der Kontrollstelle und tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Die Kontrollstelle verzichtet in Zukunft auf den Erlass von Informationsschreiben.
Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (März 06/April 06)
Jurius
Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 18. März 2006 bis und mit 21. April 2006 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.