Es war fahrlässige Tötung
Verurteilung eines Oberarztes bestätigt
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Oberarztes an der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe des Kantonsspitals Obwalden bestätigt, dem eine verhängnisvolle Fehldiagnose vorgeworfen wird.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire