12. Juni 2006
12. Juni 2006
Text
Liebe Leserinnen und Leser
Prof. Dr. Claude Rouiller und Leila Roussianos plädieren für ein Rahmengesetz auf Bundesebene, das die Grundregeln der Sterbehilfe sowie des begleiteten Suizids festlegt. Ziel müsse sein, die Grundrechte der Patienten und ihrer Angehörigen zu schützen.
Am 1. Januar 2007 wird im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege auch das revidierte VwVG in Kraft treten. Prof. Dr. Enrico Riva und Brigitte Oling präsentieren eine synoptische Gegenüberstellung des VwVG in alter und neuer Fassung.
Nadja Kubat widmet sich der supranationalen Gesellschaftsform «Europäische Gesellschaft» und analysiert deren bisheriger Erfolg und Potenzial für die Zukunft.
Das Urteil 1A.12/2005 vom 9. März 2006 wurde bereits von Christoph Peter in Jusletter 8. Mai 2006 besprochen. Obwohl nicht zur Publikation als BGE vorgesehen, stösst das Urteil auf reges Interesse. RA Björn Bernhard beschäftigt sich mit dem Urteil und ortet ein «stilles Ende des Schweizer Bankgeheimnisses».
Laurence Uttinger zieht ein Fazit aus BGE 132 II 144. Der Entscheid befasst sich mit den Anforderungen an die Anlagendiversifikation gemäss Art. 50 Abs. 3 BVV 2.
Weiter sei auf den Expertenentscheid der WIPO in Sachen «schweiz.ch», «svizzera.ch» und «suisse.ch» hingewiesen. Er wird im Volltext wiedergegeben. Als unabhängiger Experte wurde Thomas Legler eingesetzt. Der unterlegene Besitzer der Domain-Namen will den Entscheid zivilrechtlich anfechten.
Mit besten Grüssen