12. Juni 2006

Text

Liebe Leserinnen und Leser

Prof. Dr. Claude Rouiller und Leila Roussianos plädieren für ein Rahmengesetz auf Bundesebene, das die Grundregeln der Sterbehilfe sowie des begleiteten Suizids festlegt. Ziel müsse sein, die Grundrechte der Patienten und ihrer Angehörigen zu schützen.

Am 1. Januar 2007 wird im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege auch das revidierte VwVG in Kraft treten. Prof. Dr. Enrico Riva und Brigitte Oling präsentieren eine synoptische Gegenüberstellung des VwVG in alter und neuer Fassung.
 
Nadja Kubat widmet sich der supranationalen Gesellschaftsform «Europäische Gesellschaft» und analysiert deren bisheriger Erfolg und Potenzial für die Zukunft.

Das Urteil 1A.12/2005 vom 9. März 2006 wurde bereits von Christoph Peter in Jusletter 8. Mai 2006 besprochen. Obwohl nicht zur Publikation als BGE vorgesehen, stösst das Urteil auf reges Interesse. RA Björn Bernhard beschäftigt sich mit dem Urteil und ortet ein «stilles Ende des Schweizer Bankgeheimnisses».

Laurence Uttinger zieht ein Fazit aus BGE 132 II 144. Der Entscheid befasst sich mit den Anforderungen an die Anlagendiversifikation gemäss Art. 50 Abs. 3 BVV 2.

Weiter sei auf den Expertenentscheid der WIPO in Sachen «schweiz.ch», «svizzera.ch» und «suisse.ch» hingewiesen. Er wird im Volltext wiedergegeben. Als unabhängiger Experte wurde Thomas Legler eingesetzt. Der unterlegene Besitzer der Domain-Namen will den Entscheid zivilrechtlich anfechten.

 

Mit besten Grüssen

 
Nils Güggi

Totalrevision der Bundesrechtspflege – Gegenüberstellung des VwVG in alter und neuer Fassung
Enrico Riva
Enrico Riva
Brigitte Oling
Brigitte Oling
Mit der Totalrevision der Bundesrechtspflege werden am 1. Januar 2007 auch die Änderungen des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) in Kraft treten. Diese nicht unbedeutenden Änderungen werden mit der vorliegenden Gegenüberstellung des VwVG in alter und neuer Fassung leicht erkennbar gemacht und sollen somit einen raschen Überblick und Einstieg in die geänderte Materie ermöglichen.
Le droit à la vie et le droit de mourir dignement
Claude Rouiller
Claude Rouiller
Leila Roussianos
Leila Roussianos
Selon l´auteur, le droit de mourir dignement résulte désormais en droit suisse de la combinaison du droit à la vie et de la dignité humaine. Le développement du tourisme de la mort commande au législateur fédéral d´adopter une loi-cadre posant les règles de base pour que des interventions constituant soit une euthanasie passive, soit une euthanasie active indirecte, soit un suicide assisté, ne soient pas exécutées en violation des droits fondamentaux du patient et de ses proches. Un simple renvoi de l´administration aux directives éthiques de l´Académie des sciences médicales ne suffit pas à la protection des droits fondamentaux en cause.
Quo vadis Societas Europaea? – Völker- und Europarecht AKTUELL
Nadja Kubat
Nadja Kubat
Nach jahrzehntelangem Ringen wurde am 8. Oktober 2001 die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) zusammen mit der dazugehörigen Richtlinie betreffend die Mitarbeiterbeteiligung (SE-RL) verabschiedet. Wird die Societas Europaea (SE) mehr als ein Jahr nach der Inkraftsetzung im Oktober 2004 ihrer Rolle als Hoffnungsträgerin eines neuen europäischen Gesellschaftsrechts gerecht oder widerspiegeln die nur vereinzelten Gründungen vielmehr die nüchterne Realität einer zögerlichen Durchsetzung?
Elsag Bailey – stilles Ende des Schweizer Bankgeheimnisses
Björn Bernhard
Björn Bernhard
Wie Christoph Peter in Jusletter 8. Mai 2006 berichtete, hat das Bundesgericht mit Urteil 1A.12/2005 vom 9. März 2006 die Übermittlung von Kontoinformationen an die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC in Sachen Elsag Bailey gestützt auf ein Rechtshilfegesuch in Strafsachen zugelassen – dies, nachdem das Bundesgericht mit BGE 126 II 126 und Urteil 2A.349/2001 entsprechenden Amtshilfegesuchen noch die Zustimmung verweigert hat. Während Christoph Peter auf die wichtigsten Folgen des Falles hingewiesen hat, so werden im vorliegenden Beitrag dessen nicht minder interessante Hintergründe beleuchtet sowie einige ergänzende Bemerkungen zum jüngsten Urteil angebracht.
Zur Bedeutung des Grundsatzes der Diversifikation in der Anlagestrategie von Pensionskassen
Laurence Andrée Uttinger
Laurence Andrée Uttinger
In einem Entscheid zu den Anlagegrundsätzen von Pensionskassen (BGE 132 II 144) konkretisierte das Bundesgericht die Vorschriften, die für eine genügend diversifizierte Anlage im Sinne des BVG eingehalten werden müssen. Dabei kann von einer Diversifikation hinsichtlich Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweigen auch nicht abgesehen werden, wenn die Anlagequoten von Art. 54 f BVV 2 eingehalten werden.
WIPO-Expertenentscheid im Fall «schweiz.ch»
Jurius
Jurius
Am 24. Mai 2006 sind die Domain-Namen «schweiz.ch», «suisse.ch» und «svizzera.ch» mittels WIPO-Expertenentscheid der Schweizerischen Eidgenossenschaft zugesprochen worden. Als unabhängiger Experte wurde Thomas Legler eingesetzt. Nachfolgend wird der Entscheid im Volltext wiedergegeben. Der unterlegene Besitzer der Domain-Namen will den Entscheid zivilrechtlich anfechten.
Betrügerische Vermögensverwalterin
fel.
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Eine Bank muss für den Schaden aufkommen, wenn sie zulasten eines Kundenkontos eine Zahlung an unberechtigte Personen leistet. Dies wurde im Fall einer Genfer Privatbank erneut bestätigt.
Streit um Mobutu-Gelder
fel.
fel.
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Vertrauten des 1997 verstorbenen zairischen Diktators Mobutu Sese Seko gutgeheissen, der aus dem Erlös der zwangsversteigerten Villa Mobutus in Savigny rund 2,3 Millionen Franken beansprucht.
Kein Entzug des Ausweises
fel.
fel.
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Autolenkers gutgeheissen, dem für drei Monate der Führerausweis entzogen worden war, weil er das Rotlicht an einem Fussgängerstreifen überfahren hatte.
Erben haften nicht
fel.
fel.
Stirbt ein Angeschuldigter, bevor ihm beim Abschluss des Strafverfahrens Prozesskosten auferlegt werden können, sind diese laut einem Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich vom Staat zu tragen.
Kein Menschenrecht auf Hanfkraut-Konsum
fel.
fel.
Das Hanfkraut bleibt dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt, und der Konsum von Cannabis ist damit weiterhin strafbar.
Jugendliche Straftäter
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fel.
Kann ein straffällig gewordener Jugendlicher für den Vollzug einer richterlich angeordneten Massnahme nicht sofort in einem geeigneten Heim untergebracht werden, ist es zulässig, ihn gestützt auf kantonales Recht vorübergehend in eine Haftanstalt oder in ein Gefängnis einzuweisen.
Gültig trotz Mängeln
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fel.
Die Volksabstimmung vom 25. September 2005, in der die Volksinitiative «betreffend Stipendiengesetz – Bildung für alle!» im Kanton Lurzern wuchtig verworfen worden war, braucht nicht wiederholt zu werden.
Zum Rücktritt von Bundesrichter Nyffeler
fel.
fel.
Ende Mai hat nach gut zehnjähriger Amtstätigkeit und kurz nach seinem 65. Geburtstag Bundesrichter Franz Nyffeler sein Pult im Palais auf Mon Repos geräumt.
Magistrales Übergewicht
fel.
fel.
Wie viele Bundesrichter das Land braucht, ist eine Frage des politischen Ermessens. Dabei sollte der Umstand im Auge behalten werden, dass es in der Justiz gut fünfmal so viele Magistraten gibt wie in der Verwaltung. Das spricht dafür, die Zahl der Richter tendenziell eher zu senken und bei Bedarf den Mitarbeiterstab auszubauen.
38 Richter am Bundesgericht
Jurius
Jurius
Der Nationalrat hat in Übereinstimmung mit dem Ständerat eine Reduktion der Anzahl Richterstellen am Bundesgericht beschlossen. Er tat dies entgegen dem Willen des Bundesgerichts und der Mehrheit der Gerichtskommission.
Ausserordentliche Überprüfung der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft
Jurius
Jurius
Das EJPD und das Bundesstrafgericht werden als Aufsichtsbehörden eine ausserordentliche Überprüfung der Bundesanwaltschaft vornehmen. Dies betrifft einerseits finanzielle und führungstechnische Aspekte und andererseits fachliche Fragen.
Sterbehilfe: Geltendes Recht durchsetzen
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat am 31. Mai den Bericht «Sterbehilfe und Palliativmedizin – Handlungsbedarf für den Bund?» zur Kenntnis genommen, der die von einer Motion der Rechtskommission des Ständerates aufgeworfenen Fragen abklärt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass mögliche Missbräuche in der Suizidhilfe durch die konsequente Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts insbesondere von Seiten der Strafverfolgungsbehörden verhindert werden müssen.
Rapport de la 9ème Session du Comité intergouvernemental de la propriété intellectuelle
Jurius
Jurius
Lors de la neuvième session, les discussions ont porté sur la participation des communautés autochtones et locales (fonds de contributions volontaires), le folklore et le savoir traditionnel, les ressources génétiques et les travaux futurs du Comité.
Verzeichnis der auf den Juni 2006 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Jurius
Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juni 2006 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.