21. August 2006
21. August 2006
Text
Liebe Leserinnen und Leser
Die Konflikte im Irak, Libanon, Israel, Sri Lanka sowie der international immer wieder in Erscheinung tretende Terrorismus - um nur einige wenige Beispiele zu nennen - sind auch Prüfsteine für die Schweizer Neutralität. Letztere wird teilweise sehr heftig diskutiert. Mit dem Begriff Neutralität sind aber ganz unterschiedliche rechtliche Konzeptionen verbunden. Zuletzt wurden 1954 im Auftrag des Eidgenössischen Politischen Departements Leitsätze zum Begriff der Neutralität verfasst. Diese Leitsätze fassten die herrschende Lehre zum damaligen Zeitpunkt zusammen. Seither sind nur einzelne (bundesrätliche) Berichte zu Teilaspekten erschienen. Dr. iur. Patricia Egli stellt die verschiedenen Begriffe und Rechtsgrundlagen dar und skizziert die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten in Form aktueller Leitsätze zur Neutralität. Gleichzeitig nimmt sich auch Prof. Samantha Besson dem Thema an. Sie setzt in ihrem Beitrag «Souveraineté, Responsabilité et Neutralité» die Neutralität der Schweiz in Beziehung zur Schweizer Souveränität und internationalen Verantwortung.
Prof. Suzette Sandoz bespricht das Urteil 5C.113/2005 vom 29. September 2005. Im Speziellen widmet sie sich der Erwägung 5 des Urteils und schreibt dazu Folgendes: «Une lecture rapide du cons. 5 de l´arrêt 5C.113/2005, du 29 septembre 2004, ferait croire que l´ouverture d´une action en modification du jugement de divorce suffit à sauver le délai de l´action en désaveu. Une explication se révèle nécessaire pour éviter une telle erreur.»
Franziska Pertek berichtet vom 13. St. Galler Internationalen Kartellrechtsforum IKF.
Dr. iur. Naoki D. Takei rezensiert den von Prof. Dr. Peter Jung herausgegebenen digitalen Tagungsband «Aktuelle Entwicklungen im Haftpflichtrecht».
Zu guter Letzt sei auf die monatliche Übersicht zu den Leitentscheiden des Bundesgerichts verwiesen.
Ich wünsche Ihnen einen angenehme und erfolgreiche Woche.
Mit besten Grüssen