Öffentliches Steuerregister und Datenschutz
Am 26. November 2000 stimmt die Zuger Bevölkerung über das neue Steuergesetz ab. Dieses schafft die Öffentlichkeit des Steuerregisters ab. Ob Informationen über Einkommen und Vermögen an die Öffentlichkeit gehören, war während des Gesetzgebungsprozesses teilweise heiss umstritten. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug, Dr.iur. René Huber, nimmt im folgenden Beitrag klar Stellung: Angaben über Einkommen und Vermögen sind Privatsache – die im neuen Zuger Steuergesetz getroffene Regelung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu begrüssen.
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