Zur neuen bundesrätlichen Verordnung über elektronische Zertifizierungsdienste
Der Bundesrat hat am 12 April 2000 einen bedeutenden ersten juristischen Schritt zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der Schweiz getan, indem er auf den 1. Mai 2000 die Verordnung über Dienste im Zusammenhang mit der elektronischen Zertifizierung in Kraft gesetzt hat. Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über die neuen Regelungen, mit denen die Leitplanken zur sogenannten Infrastruktur zur Verwaltung öffentlicher Schlüssel (Public Key Infrastructure) gesetzt wurden. Der zweite wichtige Schritt, nämlich die gesetzgeberische Gleichstellung der elektronischen mit der handschriftlichen Unterschrift harrt noch seiner Erfüllung.
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