Jusletter

Zur Liberalisierung des Fonds-Vertriebs

Bedeutende Revision der Anlagefonds-Verordnung

  • Autor/Autorin: Sandro Abegglen
  • Rechtsgebiete: Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Sandro Abegglen, Zur Liberalisierung des Fonds-Vertriebs, in: Jusletter 30. April 2001
Seit dem 1. Januar 2001 ist die revidierte Anlagefonds-Verordnung (AFV) in Kraft. Die Revision der AFV, die ergänzende Bestimmungen zum Bundesgesetz über die Anlagefonds (AFG) enthält, bringt für die Praxis bedeutsame Änderungen mit sich: Neben der Regelung der Zusammenlegung von Anlagefonds und der Zulassung des Pensionsgeschäfts räumen verschiedene Neuerungen mehr Freiheiten in der Verwaltung von Fondsvermögen ein. (Konkretisierende Bestimmungen dazu enthält die per 1. Mai 2001 in Kraft tretende total revidierte EBK-Verordnung.) Daneben - und diesem Punkt gilt hier die Aufmerksamkeit - wird mit der Revision der AFV der Vertrieb von Anlagefonds liberalisiert. Der in der Revision eingefügte Art. 1a AFV enthält neu nämlich eine spezielle Definition des Tatbestands «gewerbsmässiges Anbieten oder Vertreiben von Anlagefonds». Dies ist von zentraler Bedeutung, da Art. 22 und 45 AFG nur das gewerbsmässige Anbieten oder Vertreiben von Anlagefonds einer Bewilligungspflicht unterstellen. Allerdings bedarf die neue Verordnungsbestimmung nach Ansicht des Autors näherer Konkretisierung durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK).

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