Wann Sie Verwandte unterstützen müssen
Mit der Scheidungsrechtsrevision wurde nicht nur die Geschwisterunterstützungspflicht abgeschafft, sondern auch die Unterstützungspflicht der Verwandten in gerader Linie eingeschränkt. Seit dem 1.1.2000 kann gemäss Art. 328 Abs. 1 ZGB zur Unterstützung von Verwandten in auf- und absteigender Linie nur noch herangezogen werden, wer sich in günstigen Verhältnissen befindet. Im folgenden Artikel gehen die Autoren der Frage nach, was unter „günstigen Verhältnissen“ zu verstehen ist. Sie plädieren für eine zurückhaltende Anwendung dieser Bestimmung und vertreten insbesondere die Auffassung, dass heute der Anspruch des Belangten auf Bildung einer guten Altersvorsorge Vorrang habe vor dem Anspruch des Klägers bzw. der Fürsorgebehörden auf Unterstützungsleistungen. Im weitern kritisieren sie die SKOS-Richtlinien 2000, die ihrer Ansicht nach der neuen Fassung von Art. 328 ZGB zu wenig Rechnung tragen.
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