Die Wahrung der Rechte im Steuerverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Kantons Basel-Stadt
Die Steuerverwaltung – als mit der Durchsetzung des Steuergesetzes beauftragte Behörde – steht in einem Spannungsverhältnis zu den Steuerpflichtigen. Sie ist veranlagende Behörde und steht im direkten Kontakt mit den Steuerpflichtigen. Die Steuerrechnung trifft unmittelbar den Steuerpflichtigen. Nicht immer ist das Verhältnis harmonisch. So erhielt zum Beispiel die Steuerverwaltung Basel-Stadt für Ihre Verwaltungstätigkeit in der Bilanz vom November und in der BaZ vom 10./11. Nov. 2001 keine guten Noten.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare