Jusletter

Bundesgericht spricht Internet-Adresse «luzern.ch» der Stadt Luzern zu

  • Autor/Autorin: Rolf Bründler
  • Rechtsgebiete: Domain-Namen
  • Zitiervorschlag: Rolf Bründler, Bundesgericht spricht Internet-Adresse «luzern.ch» der Stadt Luzern zu, in: Jusletter 29. Juli 2002
Gemäss vorgestern veröffentlichtem Urteil des Bundesgerichts muss die bisherige Inhaberin des Domain-Namens www.luzern.ch, die Luzerner Head Web GmbH, diesen Domain-Namen entschädigungslos auf die Stadt Luzern übertragen. Damit hat das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern vom 13. November 2001 bestätigt.

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