Strafrechtshilfe – eine Verwaltungssache
Eine Antwort an Peter Popp und Dave Zollinger
Im Rahmen der zurzeit vom Parlament beratenen Revision der Bundesrechtspflege ist vorgesehen, dass auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen anstelle des Bundesgerichts das neue Bundesverwaltungsgericht entscheiden soll; die Beschwerde an die kantonalen Gerichte entfällt. Peter Popp und Dave Zollinger sehen darin eine ungerechtfertigte Einschränkung des Rechtsschutzes und schlagen das neue Bundesstrafgericht als in Rechthilfefällen zuständiges Gericht vor (vgl. NZZ vom 20.8.2002 bzw. Jusletter 2. September 2002). Ihre Ausführungen sind jedoch m. E. weder überzeugend noch in allen Teilen zutreffend.
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