Die Abtretung werkvertraglicher Mängelrechte in Grundstückkaufverträgen
Zur Frage, ob eine Gesamtabtretung der Mängelrechte i.S.v. Art. 169-171 SIA-Norm 118 zulässig ist
In Lehre und Rechtsprechung ist umstritten, inwieweit die werkvertraglichen Mängelrechte abtretbar sind. Das Bundesgericht hat in BGE 114 II 247 die Abtretbarkeit von Wandelungs- und Minderungsrecht verneint. Der Verfasser des vorliegenden Artikels kommt zum gegenteiligen Ergebnis: Jedenfalls dann, wenn alle Mängelrechte gesamthaft abgetreten werden, gehen auch Wandelungs- und Minderungsrecht – nebst dem Recht auf Nachbesserung und dem «Recht» zu rügen – auf den Zessionar über. Der Umstand, dass es sich beim Wandelungs- und beim Minderungsrecht um Gestaltungsrechte handelt, ist unerheblich.
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