Privatisierung von öffentlichen Aufgaben – Auswirkungen auf die Nutzungsplanung?
Unter der Flagge von «Privatisierung», «Outsourcing», «Ausgliederung» oder «Auslagerung» werden verschiedenste Dienstleistungen von ihrer staatlichen Bindung getrennt. Vielfach ist die verschlechterte finanzielle Situation der öffentlichen Hand Triebfeder und Motivation dieser Massnahmen. Daneben wird aber auch das Ziel verfolgt, den einzelnen Betrieben mehr Spielraum auf dem Markt, verstärkte Bürgernähe, unternehmerische Freiheit und Selbstverantwortung zu verleihen. Die meisten dieser Betriebe befanden sich vor ihrer Trennung vom Staat in einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Es stellt sich daher die Frage, ob diese nutzungsplanerische Einordnung auch nach der Privatisierung oder Auslagerung eines Betriebes zutreffend ist.
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