Zugang zu Bauten für Behinderte – Geht ohne Klagen gar nichts?
Im Vorfeld der Abstimmung über die Behinderteninitiative wurde argumentiert, das neue Behindertengesetz verwirkliche die wesentlichen Anliegen Behinderter, insbesondere das im Alltag so zentrale Recht auf Zugang zu öffentlichen Bauten. Der folgende Beitrag zeigt, dass dies aus zwei Gründen nicht zutrifft: Die im Gesetz enthaltene Verpflichtung, den Zugang zu Bauten mit Publikumsverkehr behindertengerecht zu gestalten, bezieht sich nur auf Neubauten und umfassende Renovationen, nicht aber auf bestehende Bauten. Zudem wird das Klagerecht von Betroffenen und Behindertenorganisationen grundsätzlich auf das Baubewilligungsverfahren beschränkt. Um den Verfassungsauftrag zur Gleichstellung Behinderter wirklich zu erfüllen, bleibt also noch einiges zu tun.
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