Jusletter

Wohlerworbene Rechte der Versicherten bei Pensionskassen-Sanierungen

  • Autor/Autorin: Werner Nussbaum
  • Rechtsgebiete: Arbeitslosenversicherung
  • Zitiervorschlag: Werner Nussbaum, Wohlerworbene Rechte der Versicherten bei Pensionskassen-Sanierungen, in: Jusletter 13. Oktober 2003
Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit den wohlerworbenen Rechten im Zusammenhang mit der Pensionskassensanierung infolge Unterdeckung der versprochenen Vorsorgeleistungen mit Kapital. Dabei soll der Begriff «wohlerworbenes Recht» geklärt und aufgezeigt werden, ob und inwiefern wohlerworbene Rechte in der beruflichen Vorsorge im allgemeinen und im Falle der Sanierung der Vorsorgeeinrichtung zum Zug kommen können. Diesen Ausführungen liegt der Umstand zugrunde, dass die Berufsvorsorge – öffentlichrechtliche Dienst- und Vorsorgeverhältnisse ausgenommen- im wesentlichen nicht durch das öffentliche, sondern durch das private Recht geregelt wird und demzufolge bei einer Sanierung der Pensionskasse in erster Linie die entsprechenden Grundsätze und Mechanismen des privaten Vertragsrechts zum Zuge kommen. Im Zentrum dieser Problematik stehen zudem das Gebot der Gleichbehandlung sowie der Grundsatz von Treu und Glauben. «Wohlerworbene Rechte» können in einem spezifischen Sinne dahingehend zum Zuge kommen, als die gesetzlich gewährleisteten Leistungsansprüche im Rahmen des Obligatoriums der beruflichen Vorsorge nicht ohne weiteres beeinträchtigt werden können und neue Gesetzesvorschriften grundsätzlich keine, Rechte und Pflichten der Versicherten tangierende Rückwirkung entfalten dürfen.

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