Jusletter

Replik zum Beitrag von PD Dr. Felix Schöbi «Was können Verträge»

Betreffend Urteil 4C.50/2003 des Bundesgerichts vom 5. Juni 2003

  • Autor/Autorin: Theodor Mion
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
  • Zitiervorschlag: Theodor Mion, Replik zum Beitrag von PD Dr. Felix Schöbi «Was können Verträge», in: Jusletter 10. November 2003
Das Urteil des Bundesgerichts, worin eine Warnpflicht vor Rechnungen in unüblicher Höhe von Swisscom gegenüber den Kunden abgelehnt wurde, ist auf Kritik gestossen (vgl. Jusletter vom 6. Oktober 2003). Der folgende Beitrag setzt sich mit der geäusserten Kritik auseinander und kommt zum Schluss, dass eine solche Warnpflicht ein rechtspolitisches Novum mit Konsequenzen für die ganze Wirtschaft wäre und daher vom Gesetzgeber statuiert werden müsste. Zudem hat der Kunde genügend Schutzinstrumente zur Verfügung, mit welchen er sich gegen unerwünschte Telefongespräche absichern kann. Eine Haftung für Telefongespräche, die nicht er, sondern andere Personen geführt haben, ist daher zumutbar.

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