Jusletter

Schwangerschaftsabbruch nach 12. Woche

Keine höheren Hürden durch die Kantone

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Schwangerschaftsabbruch nach 12. Woche, in: Jusletter 10. November 2003
Kantonale Regelungen, die für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche eine zweite ärztliche Begutachtung verlangen, sind verfassungswidrig. Das Bundesgericht hat auf staatsrechtliche Beschwerde die entsprechende Richtlinie aus dem Kanton Zürich aufgehoben.

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