Jusletter

Le moment de l´avis au juge

AJP/PJA 11/2003, p. 1329-1337

  • Autoren/Autorinnen: Roland Ruedin / Emmanuel Piaget
  • Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht
  • Zitiervorschlag: Roland Ruedin / Emmanuel Piaget, Le moment de l´avis au juge, in: Jusletter 9. Februar 2004
Gemäss Art. 725 Abs. 2 OR muss der Verwaltungsrat das Gericht benachrichtigen, wenn die Gesellschaft überschuldet ist. Art. 729b Abs. 2 OR verpflichtet die Revisionsstelle, das Gericht zu benachrichtigen, wenn der Verwaltungsrat bei offensichtlicher Überschuldung die Anzeige unterlässt. De lege lata ist die sofortige Anzeigepflicht an das Gericht zwingender Natur. Der klare Wortlaut der vorgenannten Bestimmungen kann gestützt auf die historischen, systematischen und teleologischen Interpretationsmethoden nicht relativiert werden. Die aktuelle Strenge des Gesetzes ist zum Schutze der Gläubiger unabdingbar. Eine Lockerung de lege ferenda (Art. 64 VE RRG) ist nicht wünschenswert.

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